Antragscafés

Entsprechend der Zuständigkeiten zur Bundesversammlung (siehe versand.bv.dpsg.de) wird die Bundesleitung entscheiden, für welche Anträge es ein Antragscafé geben wird. Dabei werden u. a. folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Wie sinnvoll erscheint es, den aktuellen Stand und das auf die Bundesversammlung zukommende Prozedere zu erläutern?
  • Wie wahrscheinlich bis klar scheint, dass Änderungen und Änderungsbedarfe vorliegen?
  • Bei welchen Anträgen geht es eher nur um ein Für oder Gegen?

Wichtig: Es geht in den Antragscafés primär darum, Änderungsbedarfe und -potentiale zu sammeln und darum, gemeinsam an einem Antrag zu arbeiten. Es geht in den Antragscafés eher nicht darum, einen Antrag „vorzudiskutieren“, da ja die Beratung und Diskussion nicht aus der Versammlung „ausgeklammert“ werden soll. Dies war auch in den vergangenen Jahren Wunsch und Rückmeldung der Mitglieder der BV.


vor der BV: 23.04.2024, 18 – 21 Uhr (wird noch bekannt gegeben)

ZeitslotAntragAntragsgegenstand
n. b.n. b.n. b.

während der BV: 09.05.2024 (wird noch bekannt gegeben)

ZeitslotAntragAntragsgegenstandRaum
n. b.n. b.n. b.n. b.
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