Stellvertretungsmöglichkeit

Im Falle der Verhinderung, können Diözesanvorstände, der Bundesvorstand und Mitglieder der Bundesleitung ihre Stimme delegieren. Näheres zur Stellvertretung regeln die Ziffern 63-65 der Satzung der Bundesebene und die Ziffern 64-66 der Satzung der Diözesanebene.

Stimmen sind bitte ganz zu delegieren, da ein mehrfacher Wechsel es sehr erschwert, den Überblick zu bewahren. Das Formular zur Stimmdelegation findet ihr unter versand.bv.dpsg.de oder direkt hier:

Sendet das Formular bitte ausgefüllt an bundesversammlung[at]dpsg.de.

Delegierte der Stufen- und Fachkonferenzen müssen kein Formular ausfüllen, wenn sie verhindert sind. Bitte informiert uns aber mit einer Mail an bundesversammlung[at]dpsg.de, wenn ihr nicht teilnehmt und welche*r Ersatzdelegierte für euch nachrückt. Auch eine Ersatzdelegation ist bitte aus oben genannten Gründen am besten für die gesamte Versammlung wahrzunehmen.

Skip to content